Allgemeine Geschäftsbedingungen
Änderungen: Die Volkshochschule behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programmheft vor.
Anmeldung: Für alle Kurse - außer Einzelveranstaltungen mit Abendkasse - ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich. Ausnahme: Mitglieder der vhs mit Dauereinzugsermächtigung. Anmeldungen werden nicht ausdrücklich bestätigt:?Sie erhalten nur Nachricht, wenn eine Veranstaltung bereits belegt ist oder ausfällt. Teilnehmer aus durchlaufenden Semesterkursen, die im folgenden Semester weitergeführt werden, können sich jeweils bis 10.7. bzw. 10.12. bevorzugt anmelden.
Kursgebühren/Bezahlung: Die Gebühr wird bei der Anmeldung zur Zahlung fällig und ist bar, per Scheck oder durch Erteilung einer Einzugsermächtigung in voller Höhe zu entrichten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren haftet der Teilnehmer für entstehende Bankgebühren, falls das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder eine falsche Konto-Nr. angegeben wurde. Kosten für Lehrbücher und weiteres Unterrichtsmaterial sind in der Kursgebühr in der Regel nicht enthalten. Für Studienreisen und Exkursionen gelten besondere Regelungen.
Mahnungen: Wenn Kursgebühren angemahnt werden müssen, sind zusätzlich folgende Beträge zu entrichten: für die erste Mahnung € 2,00, für die zweite € 3,50 und für die dritte € 5,00.
Ermäßigungen: Vollzeitschüler, und Vollzeitstudenten, Auszubildende, Au-Pair-Mädchen, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte (mind. 80%) sowie Bezieher/innen von Grundsicherung nach SGB XII, Arbeitslosengeld I und II, bezahlen auf Nachweis die in Klammern angegebene ermäßigte Gebühr. Familienpass-Inhaber der Stadt Korntal-Münchingen erhalten 50% Ermäßigung. Ausgenommen davon sind Studienfahrten und Exkursionen. Bei postalischer Anmeldung ist sofort eine Fotokopie beizufügen. Bei der nachträglichen Berücksichtigung der Ermäßigung muss leider eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben werden.
Teilnehmerzahl: Wird die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 10 Personen) bis zum 2. Kurstermin nicht erreicht, kann der Kurs trotzdem durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmer durch ihre Unterschrift bereit erklären, einen kostendeckenden Gebührenaufschlag bzw. eine Reduzierung der Unterrichtsstunden zu akzeptieren. Auf den Gebührenaufschlag wird keine Ermäßigung gewährt. Kommen nach Festsetzung des Aufpreises weitere Teilnehmer hinzu, bleibt die Erhöhung davon unberührt. Die angegebene Höchstteilnehmerzahl ist als Richtzahl zu verstehen und unverbindlich. Bei Überschreitung besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Gebühr.
Ausfall von Kursen: Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe eine Veranstaltung ausfallen lassen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Rücktritt: Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss der vhs-Geschäftsstelle spätestens 10 Tage vor Kursbeginn bzw. bis zum Anmeldeschluss schriftlich vorliegen. Abmeldungen beim Kursleitenden sind unwirksam. Erfolgt der Rücktritt später, muss die volle Kursgebühr entrichtet werden. Vor Beginn der Veranstaltung wird ein Ersatzteilnehmer akzeptiert. Für Studienreisen gelten besondere Regelungen.
Teilnahmebescheinigungen: Teilnehmer, die einen Kurs regelmäßig besucht haben, erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Für Zeugnisse oder individuelle Bescheinigungen mit Kursinhalt werden € 5,00 berechnet. Bescheinigungen für Kurse, die mehr als ein Semester zurückliegen, können nicht ausgestellt werden.
Haftung: Die Haftung der Volkshochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.
Veranstaltungen anderer Einrichtungen: Bei Fremdveranstaltungen gelten jeweils die Geschäftsbedingungen der veranstaltenden Volkshochschule.
Bei Studienfahrten tritt die vhs lediglich als Vermittler auf.