Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen: Die Volkshochschule behält sich notwendige Änderun­­gen gegenüber den Angaben im Programmheft vor.

Anmeldung: Für alle Kurse - außer Einzelveranstaltungen mit Abend­kasse - ist eine schrift­liche Anmeldung erforderlich. Telefonische Anmel­dun­gen sind nicht möglich. Ausnahme: Mitglieder der vhs mit Dauereinzugsermächtigung. Anmel­dun­gen werden nicht ausdrücklich bestätigt:?Sie erhalten nur Nachricht, wenn eine ­Ver­anstaltung bereits belegt ist oder ausfällt. Teilnehmer aus ­durchlaufenden Semesterkursen, die im ­folgenden Semester weiter­­ge­führt werden, können sich jeweils bis 10.7. bzw. 10.12. bevor­zugt anmelden.

Kursgebühren/Bezahlung: Die Gebühr wird bei der Anmeldung zur Zahlung ­fällig und ist bar, per Scheck oder durch Erteilung einer ­Einzugs­ermächtigung in voller Höhe zu entrichten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren haftet der Teilnehmer für entstehende ­Bankgebühren, falls das Konto nicht ausreichend gedeckt ist oder eine ­falsche Konto-Nr. angegeben wurde. Kosten für Lehr­bücher und weiteres Unter­richtsmaterial sind in der Kursgebühr in der Regel nicht enthalten. Für Studien­reisen und Exkursionen gelten besondere Regelungen.

Mahnungen: Wenn Kursgebühren angemahnt werden ­müs­sen, sind zu­sätzlich ­folgende Beträge zu ­entrichten: für die erste Mahnung € 2,00, für die zweite € 3,50 und für die dritte € 5,00.

Ermäßigungen: Vollzeitschüler, und Vollzeitstuden­ten, Auszubildende, Au-Pair-Mädchen, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte (mind. 80%) sowie Bezieher/innen von Grundsicherung nach SGB XII, Arbeitslosengeld I und II, bezahlen auf Nachweis die in ­Klammern angegebene ermäßigte Gebühr. Familienpass-Inhaber der Stadt Korn­tal-Münchingen erhalten 50% Er­mäßigung. Ausgenom­men davon sind Studien­fahrten und Exkursionen. Bei postali­scher Anmeldung ist sofort eine Foto­kopie ­beizufügen. Bei der nachträglichen Berücksichtigung der Ermäßigung muss ­leider eine Be­ar­beitungs­gebühr von € 5,00 erhoben werden.

Teilnehmerzahl: Wird die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 10 ­Personen) bis zum 2. Kurstermin nicht erreicht, kann der Kurs trotzdem durchgeführt werden, wenn sich die Teilnehmer durch ihre Unterschrift bereit erklären, einen kostendeckenden Gebührenaufschlag bzw. eine Reduzierung der Unterrichtsstunden zu akzeptieren. Auf den Gebührenaufschlag wird keine Ermäßigung gewährt. Kommen nach Festsetzung des Aufpreises weitere Teilnehmer hinzu, bleibt die Erhöhung davon unberührt. Die angegebene Höchstteilnehmerzahl ist als Richtzahl zu verstehen und unverbindlich. Bei Überschreitung besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Gebühr.

Ausfall von Kursen: Die vhs kann wegen mangelnder Beteiligung, ­Ausfall eines Kurs­leiters oder anderer von ihr nicht zu vertretender ­Gründe eine ­Veranstaltung ausfallen lassen. In diesen Fällen werden bereits ­geleistete Zahlungen erstattet. Weiter­gehende Ansprüche bestehen nicht.
Rücktritt: Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss der vhs-Geschäftsstelle spätestens 10 Tage vor Kursbeginn bzw. bis zum Anmeldeschluss schriftlich vorliegen. Abmeldungen beim Kursleitenden sind unwirksam. Erfolgt der Rücktritt später, muss die volle Kursgebühr entrichtet werden. Vor Beginn der Veran­staltung wird ein Ersatzteilnehmer akzeptiert. Für Studienreisen gelten besondere Regelungen.

Teilnahmebescheinigungen: Teilnehmer, die einen Kurs regelmäßig besucht haben, erhalten auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Für Zeugnisse oder individuelle Bescheinigungen mit Kursinhalt werden € 5,00 berechnet. Bescheinigungen für Kurse, die mehr als ein Semester zurückliegen, können nicht ausgestellt werden.

Haftung: Die Haftung der Volkshochschule, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche keine Haftung.

Veranstaltungen anderer Einrichtungen: Bei Fremdveranstaltungen gelten jeweils die Geschäftsbedingungen der veranstaltenden Volkshochschule.

Bei Studienfahrten tritt die vhs lediglich als Vermittler auf.
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